Mieterlexikon

Tipps und Tricks

Was ist das Mieterportal der WOWI?
  • Unser Mieterportal ist eine Plattform auf der Sie mit uns ganz bequem in Kontakt treten oder Dokumente wie zum Beispiel Ihre Betriebskostenabrechnungen, etc. abrufen können.
  • Die gewünschten Dokumente können dann nach Upload im Mieterportal durch Sie gedownloadet werden.
  • Ihr Vorteil ist, dass Sie jederzeit zügig Zugang zu Ihren Dokumenten haben und deren Abruf kostenlos ist. Vor Ort fällt für Kopien eine Aufwandpauschale von 0,25€ pro Seite an.

Jetzt Freischaltcode für das Mieterportal anfordern!

Funktionierende Nachbarschaften. Von Mieter für Mieter.
Wie heize und lüfte ich richtig? Von Mieter für Mieter.
Schonender Umgang mit Wasser und ein sauberes Badezimmer. Von Mieter für Mieter.

Wohnung anmieten

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich eine Wohnung anmieten möchte?

Für einen Mietvertragsabschluss benötigen wir von Ihnen 

  • eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mieterselbstauskunft,
  • Ihren Personalausweis,
  • die letzten 3 Einkommensnachweise (Lohn/Gehalt, Rente, Sozialleistungen, sonstige Bezüge) und ggf. den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag aller Anmietenden,
  • eine Mietschuldenfreiheitserklärung des letzten Vermieters (wenn Sie selbst keine Wohnung angemietet haben, reicht hier eine Bestätigung von der Person, bei der Sie gewohnt haben),
  • die Bescheinigung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft von Jobcenter/Sozialamt (Bescheid der Miet- und Kautionsübernahme),
  • die Einverständniserklärung für eine Schufa-Auskunft sowie
  • soweit vorhanden einen Wohnberechtigungsschein.
Wie ist es bei der WoWi mit der Kaution geregelt?
  • Üblich sind 3-Monatskaltmieten (ohne die warmen und kalten Betriebskosten). Sie kann in 3 Raten gezahlt werden.
  • Die Kaution bzw. die erste Rate ist zum vereinbarten Mietbeginn fällig.
  • Die Kaution dient als Sicherheit nach Beendigung des Mietvertrags, u. a. für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, offene Mietzahlungen oder Schadensersatzforderungen aus dem Mietverhältnis.

Während der Mietzeit

Wer ist mein Ansprechpartner?

Rund um Ihre Wohnung finden Sie Ihre(n) aktuelle(n) Ansprechpartner(in) samt Kontaktdaten auf dem Informationsblatt im Hausflur oder mehr Kontaktinformationen hier.

Zum Thema Mietzahlung oder Betriebskosten erreichen Sie uns an unserem Geschäftssitz oder unter kontakt@wowi-ffo.de.

 

Was muss ich bei einer Havarie tun?

Bei einer Havarie wie bpsw. Verstopfungen von Abflüssen, Rohrbrüchen etc.) rufen Sie uns bitte umgehend unter der Telefonnummer +49 335 401 401 4 an.

Außerhalb unserer Servicezeiten ist für Sie da 

  • im Zentrum Firma MÜTRA unter +49  335 45 53 9-0 und 
  • im Vorstadtgürtel Nord, West, Süd, Alt- und Neuberesinchen Firma Lange  unter +49 335 40 11 078.
Wann muss ich meine Miete zahlen?

Die Mietzahlung ist spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus an das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.

Wie kann ich eine Reparatur beauftragen bzw. einen Mangel anzeigen?
Kann ich private Gegenstände im Hausflur abstellen?
  • NEIN, bitte bewahren Sie Ihre privaten Gegenstände wie Schuhe, Schuhschränke, Rollatoren immer in der Wohnung auf.
  • Gerade solche Gegenstände blockieren im Hausflur den Fluchtweg und erhöhen das Brandrisiko.
Ich möchte mir ein Haustier zulegen, wen informiere ich?
  • Haustiere wie Goldfische, Katzen, Hamster können Sie in der Wohnung halten, ohne eine Genehmigung des Vermieters anfordern zu müssen.
  • Ein Hund bedarf jedoch grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
  • Um ein Hund in Ihrer Wohnung halten zu können, reicht ein formloser Antrag unter Angabe der Art des Hundes und den Steuernachweis, gerne per E-Mail, persönlich oder Sie nutzen das kostenfreie Mieterportal.
Was mache ich wenn ich meinen Schlüssel verliere?
  • Das Schloss an Ihrer Wohnungstür gehört Ihnen, Kosten werden nicht durch die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH übernommen. Dennoch können Sie sich gerne an Ihren Kundenbetreuer wenden, falls Sie Hilfe benötigen eine Firma zu finden, die Ihnen das Schloss wechselt/repariert.
  • Sollte es jedoch um die Schlüssel für die Hauseingangstür (unten) gehen, informieren Sie bitte umgehend Ihren zuständigen Kundenbetreuer.

Per E-Mail, telefonisch, persönlich oder im Mieterportal.

Wie erhalte ich ein Guthaben aus meinen Mietvertrag?

Sollten Sie ein Guthaben aus Ihren Mietvertrag haben, steht Ihnen zur Anforderung des Guthabens das Formular "Auszahlung Guthaben" zur Verfügung.

Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen erhalten, bitten wir Sie mit der Abteilung Mieten- und Umlagenmanagement in Kontakt zu treten.

Was tun bei Ruhestörung?

Als erstes sprechen Sie Ihren Nachbarn wegen der Ruhestörung an und versuchen Sie die Situation zu klären.

Sollte Ihr Nachbar dauerhafte Ruhestörung verursachen, bitten wir Sie ein Lärmprotokoll zu erstellen mit Datum und Uhrzeit (z. B. von 22:15 Uhr bis 23:00 Uhr), Art der Ruhestörung (z. B. laute Musik) und den Verursacher. Anschließend muss das Lärmprotokoll unterschrieben werden.

Bitte geben Sie keinesfalls anonyme Meldungen. Diese werden durch uns nicht weiter verfolgt.

Mein Partner möchte bei mir einziehen. Was muss ich tun?
  • Diesbezüglich ist ein Antrag zur Erweiterung des Mietvertrages nötig, das Formular kann im Mieterportal gedownloadet werden, persönlich abgeholt werden oder Sie fordern es per E-Mail  an und wir schicken es Ihnen per Post zu oder bekommen das Dokument im Mieterportal als Download zur Verfügung gestellt.
  • Wichtig für die Abgabe: Wir benötigen von der Person die einzieht, eine Personalausweiskopie, eine Mietschuldenfreiheitserklärung vom letzten Vermieter sowie den Antrag in zweifacher Ausführung.
  • Ist Beispielsweise, der letzte Vermieter der Person die zur Untermiete bei Ihnen wohne möchte, die Eltern oder eine andere Privatperson, so genügt ein formloses Schreiben mit der Info, dass keine Mietzahlungen offen sind.
  • Musterformulare für die Mietschuldenfreiheitserklärung finden Sie im Internet.
Was mache ich wenn ich meine Wohnung untervermieten möchte?
  • Eine Untervermietung ist grundsätzlich möglich, diesbezüglich benötigen wir von Ihnen ein kurzes Anschreiben, gerne auch eingescannt per E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift, dazu eine Personalausweiskopie der Person, die einen Teil der Wohnung bewohnen möchte und eine SCHUFA-Klausel. Die Untervermietung ist zeitlich für ein Jahr begrenzt und muss nach Ablauf erneut beantragt werden.
  • Sollten Sie eine Wohnung angemietet haben, die mit einem Studentenrabatt versehen ist, so muss der gewünschte Untermieter ebenfalls Student sein und eine Immatrikulationsbescheinigung, als Nachweis, vorlegen.
Jemand zieht aus meiner Wohnung aus. Muss ich den Vermieter informieren?
  • JA.
  • Bei Auszug eines Mieters aus einem bestehenden Mietvertrag, bitten wir Sie das Formular "Entlassung Vertragspartner" unterschreiben von allen Vertragspartnern an uns zu senden.
  • Gern eingescannt mit den Unterschriften per E-Mail an kontakt@wowi-ffo.de, per Post oder persönlich.
  • Für die Bearbeitung ist es wichtig, dass der verbleibende Mieter die letzten 3 Einkommensnachweise beilegt. Im Anschluss erfolgt von uns eine Überprüfung und eine Rückmeldung an Sie.
Mein Name hat sich geändert, ein Mietvertragspartner fehlt auf dem Briefkasten/ auf der Klingel
  • Sollte Ihre Klingel- oder Briefkastenbeschriftung fehlen, können Sie Ihren Hauswart informieren (Telefonnummer und ein Hauswartbriefkasten befindet sich im Hausflur an der Eingangstür) oder Sie können direkt Ihren Kundenbetreuer ansprechen, per E-Mail an kontakt@wowi-ffo.de, per Telefon unter der Durchwahl +49 335 401 401 4, im Mieterportal oder persönlich (siehe "Wer ist mein Ansprechpartner?").
  • Wenn bei Ihnen jemand dazu gezogen ist oder Sie untervermieten, muss ein Antrag an die WoWi erfolgen. Nach Bestätigung des Antrages beauftragen wir den zuständigen Hauswart, den neuen Namen am Briefkasten anzubringen (siehe "Was mache ich wenn ich meine Wohnung untervermieten möchte?", "Mein Partner möchte bei mir einziehen. Was muss ich tun?" bzw. "Jemand zieht aus meiner Wohnung aus. Muss ich den Vermieter informieren?").
Was mache ich, wenn ein Vertragspartner verstorben ist?
  • Bitte senden Sie uns die Sterbeurkunde des verstorbenen Mieters zu. Sollte das Mietverhältnis beendet werden, reichen Sie bitte einen Erbschein bzw. ein beglaubigtes Testament ein.
  • Sollte ein Mietvertragspartner verstorben sein bleibt das Mietvertragsverhältnis für den/die weiteren Vertragspartner bestehen.
Wie kündige ich meine Wohnung/Parkplatz?
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Genaue Angaben finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Eine Kündigung für einen Mietvertrag bedarf der Schriftform, was bedeutet, dass alle Mietvertragsparteien unterschreiben müssen.
  • Hier finden Sie ein vorgefertigtes Kündigungsformulare (Kündigungsformular). Natürlich könne Sie uns die Kündigung eingescannt mit Unterschriften per E-Mail, über das Mieterprotal, per Post zusenden oder persönlich abgeben.
Kann ich als einer von mehreren ehemaligen Mietern einer Wohnung die Rückzahlung der Kaution an mich allein verlangen?
  • Die Kaution kann unter Zustimmung aller Mietvertragspartner an eine Person ausgezahlt werden.

Formular Auszahlung Kaution

Betriebskosten

Wann kann ich meine nächste Betriebskostenabrechnung erwarten?
  • Betriebskostenabrechnungen, Beispielsweise für 2018, werden den Mieterinnen und Mieter im Jahr 2019 zugestellt.
  • Der Vermieter hat im Folgejahr (also 2019) 12 Monate Zeit, den Mieterinnen und Mieter Ihre Betriebskostenabrechnung zu zustellen.
  • Wann welches Haus Ihre Betriebskostenabrechnung zugestellt bekommt, ist unterschiedlich.
  • Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten Sie spätestens am 31.12. eines Jahres für das Vorjahr.
Wie erhalte ich mein Betriebskostenguthaben?

Sollten Sie ein Guthaben für Ihre Betriebskostenabrechnung haben, wird Ihnen dieses ausgezahlt. Ist ein Lastschriftmandat vorhanden erfolgt die Gutschrift wie in der Betriebskostenabrechnung angezeigt zum Fälligkeitstermin an Ihr Bankkonto. Sollten Sie die Miete eigenständig überweisen, benutzen Sie bitte das Formular zur "Auszahlung des Guthabens", welches Sie mit Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Für den Fall, dass Sie das Formular erneut benötigen, steht Ihnen der nachfolgende Link zur Verfügung.

Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen erhalten, bitten wir Sie mit der Abteilung Mieten- und Umlagenmanagement in Kontakt zu treten.

Formular Auszahlung Guthaben

Rauchwarnmelder

Wie lautet die Service-Nummer der Firma Pyrexx?
  • +49 30 74 74 74 74
An wen wende ich mich, wenn ich zum Termin mit den Rauchwarnmeldern nicht kann?
  • Die Termine für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern werden in der Regel zwei Wochen vor Beginn des Einbaus per Aushang im Hausflur am Eingang bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass auf den Aushängen auch Termine pro Etage bekannt gegeben werden.
  • Sollten Sie zu den ersten vorgeschlagenen Termin von der Firma Pyrexx verhindert sein, gibt Ihnen die Firma Pyrexx automatisch einen weiteren Termin, welcher in der Regel zwei Wochen nach dem ersten angekündigten Termin ist, bekannt.
Informiert der Rauchwarnmelder die Feuerwehr?
  • Nein, bei einem Brand müssen SIE die Feuerwehr selbstständig informieren.
  • Der Rauchwarnmelder dient dazu ein Warnsignal bei Rauchentstehung in Ihrer Wohnung abzugeben.
Gibt es auch Rauchwarnmelder für Gehörlose und Gehörgeschädigte?
  • JA, diese Personen benötigen Rauchwarnmelder mit Lichtsignalen, finanziert durch die Krankenkassen.
  • Dafür benötigen Sie:
  1. Rezept vom HNO-Arzt
  2. Kostenangebot vom Hörakustiker
  3. Zustimmung der Krankenkasse zur Kostenübernahme

Balkon-PV-Anlagen

Installation Mini-PV-Anlage
  • Auch wir als WOWI arbeiten bereits an der Planung und Umsetzung von Lösungen zur Nutzung von Photovoltaikanlagen vor allem auf unserem Gebäudebestand. Als Vermieterin ist es uns wichtig, innovative und nachhaltige Lösungen zu unterstützen, die zu einer umweltfreundlicheren Energieversorgung beitragen. Wir sehen die Vorteile eines Mini-Balkonkraftwerks und begrüßen Ihr Interesse an dieser Technologie.

  • Dennoch müssen  in diesem Fall einige wichtige Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Einhaltung von Sicherheitsstandards, die Haftungsfragen sowie eventuelle baurechtliche Anforderungen. Eine solche Installation erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit verschiedenen Parteien, einschließlich Fachleuten und den örtlichen Behörden.

  • Für die die Genehmigung der Mini-PV-Anlage sind folgende Unterlagen bzw. Nachweise durch die Mieterinnen und Mieter erforderlich:

    1. Denkmalschutz- und/oder sanierungsrechtliche Genehmigungen, wenn diese notwendig sind
    2. Angabe Art/Typ der Mini-Photovoltaikanlage sowie Ort/Lage der Befestigung/Montage, sowie Ausmaße der PV-Module (Maße und Gewicht) und einzuspeisende Strommenge
    3. Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma bzgl. Anschluss an Stromkreis und Installation der Steckdose
    4. Anmeldebescheinigung der Anlage durch Sie verpflichtend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen
    5. Anmeldebescheinigung beim zuständigen Netzbetreiber durch die von Ihnen beauftragte Elektrofirma
    6. Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung
    7. Erklärung bzw. Nachweis über Hausratversicherung
    8. Inaugenscheinnahme der sicheren Befestigung durch die WOWI

YouTupe-Link zum Erklärvideo der BBU (Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen). 

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